Aufnahmeregelung 11-13


Auch in diesem Jahr führen wir wieder einen Oberstufen-Informationsabend durch. Hier sollen die Oberstufe der Gemeinschaftsschule Wiesenfeld vorgestellt und alle Fragen zu diesem Thema beantwortet werden. Bitte notieren Sie sich folgenden Termin:

Dienstag, 7.02.2023 um 19.30 Uhr in der Mensa der GemS Wiesenfeld

Es wäre schön, wenn Sie an diesem Termin teilnehmen könnten. Sollte er nicht stattfinden können, wird an dieser Stelle ein entsprechender Hinweis veröffentlicht.
Des Weiteren findet sich hier eine Kurzzusammenfassung des Aufbaus der Oberstufe an der GemS Wiesenfeld.
Werfen Sie zusätzlich noch einen Blick in die Informationsbroschüre des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur neuen Oberstufenreform.

Bewerberinnen und Bewerber, die derzeit nicht auf die GemS Wiesenfeld gehen, reichen als Bewerbungsunterlagen bitte den ausgefüllten Anmeldebogen (Oberstufe), den Profilwahlbogen (Oberstufe) , den Bogen zum Thema Sport-Schwerpunkt und -theorie sowie die Einverständniserklärung für die Nutzung der schulinternen digitalen Kommunikationsplattform IServ ein. Der Bewerbung sollten unbeglaubigte Kopien folgender Dokumente angefügt werden:

  • Der letzten zwei Schulzeugnisse,
  • der Geburtsurkunde und
  • (nur im Falle einer förmlich anerkannten Legasthenie) der LRS-Bescheinigung

Bewerbungstermin

Der Bewerbungszeitraum für den 11. Jahrgang 2023/2024 endet für auswärtige Bewerber am 22. April 2023. Zu- oder Absagen werden ungefähr im Zeitraum der ersten drei Wochen nach den Osterferien erteilt. Diese erfolgen vorbehaltlich der Noten in den Abschlusszeugnissen der Bewerberinnen und Bewerber. Eine deutliche Verschlechterung der Noten gegenüber dem ersten Halbjahrszeugnis der 10. Klasse kann also nach Erhalt der Abschlusszeugnisse zu einer Ablehnung der Bewerberin oder des Bewerbers führen.

Aufnahmekriterien

Grundsätzlich zulässig ist die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, deren Zeugnis des Mittleren Schulabschlusses (MSA) höchstens eine ausreichende Note sowie keine mangelhafte oder ungenügende Note aufweist. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Zeugnis vom Gymnasium muss die Versetzung in die Einführungsphase der Oberstufe bescheinigt sein. Bei beschränkten Aufnahmekapazitäten gilt, dass die Bewerberinnen und Bewerber mit dem besten Notendurchschnitt den Vorzug erhalten.